Architekturleistungen
Vorentwurf:
In dieser Phase werden die Wünsche und Vorstellungen des Bauherrn in einen
Vorentwurf eingearbeitet und erstellt. Auch mehrere Vorschläge sind möglich.
Grundlagen sind:
- Lage des Grundstückes;
- Flächenwidmung der jeweiligen Gemeinde (was und wie darf auf diesem Grundstück gebaut werden). Der Flächenwidmungsplan kann in Wien online eingesehen werden, in den Bundesländern teilweise online. Ansonsten kann dieser Plan bei jeweiligen Baubehörde / Gemeinde eingesehen werden;
- Bebauungsvorschriften;
- welche Anforderungen soll das Haus/Wohnung/Bürogebäude erfüllen;
- fachmännische Beratung über die gewünschte Raumaufteilung.
An Hand dieses Vorentwurfes kann auch eine grobe Kostenschätzung über die zu erwartenden Kosten abgegeben werden.
Entwurf:
In dieser Phase beschäftigen wir uns mit der weiteren Ausarbeitung des vom Bauherrn freigegebenen Vorentwurfs.
Des weiteren wird in der Entwurfsplanung geprüft:
- Welche Zuleitungen sind vorhanden, bzw. müssen auf das Grundstück geführt werden?
- Lage eines eventuell vorhandenen Kanales?
- Wie hoch ist der Grundwasserspiegel auf dem Grundstück (Gespräche mit Nachbarn)?
Nach Abklärung dieser Punkte wird ein Entwurfsplan erstellt und mit dem Bauherrn besprochen.
Einreichplanung:
In dieser Phase wird aus dem Entwurf ein Einreichplan erstellt, welcher den Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes entspricht.
Um eine Baubewilligung zu erlangen muss der Einreichplan 3-fach vom Bauherrn bei der Baubehörde eingereicht werden.
Auf Wunsch übernehmen wir auch gerne diese Aufgabe.
Dem Plan sind beizulegen:
- Bauansuchen,
- Baubeschreibung,
- Einreichplan (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan),
- die Berechnung der verbauten Fläche,
- die Berechnung der Gebäudehöhe,
- das Anrainerverzeichnis (angrenzende Anrainer),
- die Aufbautenaufstellung der einzelnen Bauteile (Wand, Decke, Dach, …),
- Einreichstatik und Ingenieurbefund,
- Energieausweis (bauphysikalische Berechnung)
An Hand der übergebenen Pläne und Unterlagen kann nun die Baubehörde das Projekt beurteilen und zur Bauverhandlung ausschreiben.
Nach Ausstellung des Baubescheides und der Rechtskraft kann mit dem Bau begonnen werden.
Polier- und Detailplanung (Ausführungsplanung):
In dieser Phase erstellt der Planer, aufbauend auf dem behördlich genehmigten Einreichplan, den Polierplan, in Hinblick auf die Bauausführung. Es werden die Auflagen der Baubewilligung und die Planung der Fachleute für Haustechnik, Statik etc. in die Ausführung eingearbeitet. Eventuell ergibt sich die Möglichkeit, einige Bereiche noch zu optimieren.
Nach den Ausführungsplänen kann das Bauwerk errichtet werden.
In der Regel erstellt der Planer die Polier- oder Ausführungspläne im Maßstab 1:50,
welche alle wesentlichen Informationen für den Bau enthalten: Bemaßungen, Angaben zu Durchbrüchen in Wänden und Decken, Tür- und Fenstergrößen sowie Materialangaben und Oberflächenqualitäten.
Des weiteren werden Detailpläne in einen anderen Maßstab (1:20, 1:10) erstellt um komplexere Bauteile genau darzustellen: Treppenplan, Fensterdetails, Dachanschlüsse, Fassadenschnitt. Der Polierplan ist die Grundlage für die Arbeit der weiteren beteiligten Planer. Der Statiker erstellt daraus die Schalungspläne, der HLS (Heizung-Lüftung-Sanitär) Planer trägt die Installationen ein, der Elektroplaner stellt seine Stromkreise dar.
An Hand des Polierplanes wird der Rohbau erstellt. Der Polier-, Detailplan und genommene Naturmaße vor Ort, sind wiederum die Grundlage für die beauftragten Firmen, ihre Werkpläne zu erstellen. Sie dienen dazu, die benötigten Teile exakt passend herzustellen.
Der Schlosser fertigt z.B. basierend auf Polier + Detailplan, sowie der Naturmaße seine Werkpläne für das Treppengeländer an, ebenso die Firma für Fenster usw.